Wiesener Koller

Kanzlei für Medizin- und Wirtschaftsrecht

 

München • Passau • Friedrichshafen

Herzlich willkommen auf den Seiten unserer Kanzlei. Wir beraten und vertreten bundesweit Leistungserbringer und Unternehmen kompetent, konsequent und ergebnisorientiert. Unser Team verfügt über langjährige Berufserfahrung in der Beratung und Vertretung von Unternehmen, Versicherungen, Ärzten, Krankenhäusern, Vertretern anderer Heilberufe und medizinischen Versorgungszentren.

Wir setzen uns für Ihren Erfolg ein!

Feb.
24
Di.
2026
KI und Medizinrecht @ Staatliche Berufsschule Passau
Feb. 24 um 13:30 – 15:30

Regierung von Niederbayern
Prof. Dr. Iris Koller

Feb.
26
Do.
2026
Vorsorgeinstrumente @ TH Deggendorf
Feb. 26 um 17:00 – 18:30

Bachelor Pflegeberater
Prof. Dr. Iris Koller

Feb.
28
Sa.
2026
Rechtssicherheit und Erstattung in der ärztlichen Praxis : Fokus Biologika @ 5. Nationale Lupus Perspectives Veranstaltung, Berlin
Feb. 28 um 10:45 – 12:00

Astra Zeneca
Prof. Dr. Iris Koller

Reaktion auf Gewalt gegen Ärzte: Verschärfung des Strafrechts geplant

Vermehrt berichtet die Ärzteschaft über verbale und tätliche Angriffe von Patientenseite. Diese reichen von allgemeinem Respektverlust im Umgang bis hin zu verbalen oder gar gewaltsamen körperlichen Übergriffen. Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft meldet nach...

Gerichtliche Zuständigkeit bei Ansprüchen aus Heilbehandlung – auch für die Ärzteschaft von Bedeutung

Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 wurden die Regelungen für die sachliche gerichtliche Zuständigkeit im Gerichtsverfassungsgesetz geändert. Was zunächst für die Ärzteschaft zu „juristisch“ und ggf. uninteressant klingt, hat jedoch auch für sie tatsächliche Auswirkungen....

Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs einer ärztlichen Approbation stellt vorläufiges Berufsverbot dar

Das VG Regensburg hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, wann die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs einer ärztlichen Approbation gerechtfertigt ist. Hierzu führte es in dem Beschluss vom Beschluss vom 05.12.2025, Az. RO 5 S 25.2594, aus wie...

Nachträgliche Korrektur einer Krankenhausabrechnung nach Übermittlung ausgeschlossen

Das Landessozialgericht Hamburg hat mit Urteil vom 11. Dezember 2025 (L 1 KR 92/24 KH) entschieden, dass eine nachträgliche Korrektur einer Krankenhausabrechnung nach § 17c Abs. 2a Satz 1 KHG grundsätzlich ausgeschlossen ist, sobald die Abrechnung an die Krankenkasse...

Kein Anspruch auf Kostenübernahme bei Lifestyle-Medikamenten

Das Sozialgericht Darmstadt hat mit Gerichtsbescheid vom 20.10.2025 (S 13 KR 375/24) die Klage eines gesetzlich Krankenversicherten auf Versorgung mit dem Arzneimittel Mounjaro (Wirkstoff Tirzepatid) abgewiesen. Der Kläger, Jahrgang 1966, ist bei der beklagten...

Zur Frage der wirtschaftlichen Aufklärungspflicht bei Privatversicherten

Die 2. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal hat im Rahmen eines Berufungsverfahrens die Aufklärungspflichten von Ärzten hinsichtlich der Behandlungskosten präzisiert. Nach dem Hinweisbeschluss vom 23.07.2025 (Az. 2 S 75/25) besteht eine wirtschaftliche...

Instagram-Story aus dem OP?

In einem Beitrag vom 31.07.2025 berichteten wir an dieser Stelle bereits von einem Urteil des Bundesgerichtshofs, das Ärzten die Werbung mit Vorher-Nachher-Darstellungen für Schönheitseingriffe untersagte. Nunmehr hatte sich auch das Oberlandesgericht Frankfurt am...

Outsourcing bei Telemedizin – Was ist erlaubt?

kaum umhin, auch telemedizinische Versorgung anzubieten, um den Patientenstamm zu erweitern oder aber Bestandspatienten nicht zu verlieren. Viele bedienen sich hier kommerzieller Anbieter, die Online-Sprechstunden vermitteln. Im sog. „Teleclinic-Urteil“ hat sich das...

Verfassungsbeschwerde gegen Triage-Regelung erfolgreich

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Triage-Regelungen des § 5c des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) für verfassungswidrig erklärt. In seiner Entscheidung vom 23. September 2025 (Az. 1 BvR 2284/23, 1 BvR 2285/23) gab das Gericht der Verfassungsbeschwerde von...

Gebührenrecht 2.0 – die neue GOÄ?

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) steht auf dem Prüfstand. Seit 1996 gab es hier keine relevanten Änderungen mehr. Die Sätze wurden nicht angehoben und viele neue Leistungen wurden durch das immer älter werdende Gebührenverzeichnis nicht mehr abgedeckt. In der Folge...

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